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LG Berlin, 04.04.2019 - 67 S 16/19 |
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Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 28.11.2018 - 17 C 253/17
- LG Berlin, 04.04.2019 - 67 S 16/19
- BGH, 08.04.2020 - VIII ZR 130/19
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 358/20
Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf …
(2) Nichts anderes ergibt sich aus dem vom Berufungsgericht abermals (siehe bereits LG Berlin, Urteil vom 4. April 2019 - 67 S 16/19, BeckRS 2019, 43773; aufgehoben durch Senatsurteil vom 8. April 2020 - VIII ZR 130/19, WM 2020, 991) angeführten und noch zum Rechtsberatungsgesetz ergangenen Beschluss des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 2008 (…AnwSt(R) 5/05, juris Rn. 9, insoweit in NJW 2009, 534 nicht abgedruckt), der für die Abgrenzung zwischen Anwalts- und reiner Inkassotätigkeit darauf abstellt, "ob die dem Rechtsanwalt eigentümliche Aufgabe, rechtlichen Beistand zu leisten, so in den Hintergrund getreten ist, dass es gerechtfertigt ist, die beworbene Aufgabe als reine Inkassotätigkeit zu werten".